Imker(in) werden
Liebe Neuimker,
bitte vergesst nicht, Eure Bienenvölker zu melden!
Antragsformulare siehe unten !
Auszug aus dem Gesetzblatt:
§ 1 - Wer Bienen halten will, hat dies spätestens bei Beginn der Tätigkeit der zuständigen Behörde unter Angabe der Anzahl der Bienenvölker und ihres Standortes anzuzeigen.
Gut zu wissen für Interessierte und Neueinsteiger!
Wie wird man zum Imker?
Das allerwichtigste ist wohl erst einmal, dass Du keine Angst vor Bienenstichen hast und dass Du nicht allergisch auf Bienengift reagierst. Das kann man schon auf unserem Freigelände
erfahren.
Die nächste Vorrausetzung ist die Bereitschaft, regelmäßig und dauerhaft Zeit zu investieren. Der Zeitbedarf ist eng mit dem Jahresverlauf des Bienenvolks verknüpft. D.h. im Frühjahr und Sommer
hast Du deutlich mehr Zeitaufwand als im Winter. Es gibt einige Angaben, aus denen hervorgeht, dass der Imker sich im Jahr etwa 18 Std. mit einem Volk beschäftigt. Als HobbyimkerIn
braucht man evtl mehr Zeit pro Volk!
Als Neueinsteiger stellt man sich die Frage, was brauche ich und was kostet mich das Ganze. Die Anbieter und Angebote sind groß und für Neueinsteiger ist es am Anfang verwirrend sich
zu orientieren und nichts überflüssiges zu kaufen. Ein gutes Buch ist sicher wichtig um einen ersten Einblick und Überblick zu erhalten. Z. Bsp. “Einfach imkern” von Dr. Liebig. Ausserdem
haben wir Imkerberater, die erste Hürden überwinden helfen. Das Internet kann eher verwirren am Anfang.
Beuten und Zubehör
Pro Bienenvolk benötigst Du eine Magazinbeute ( Format Zander oder DN sind gängig ) bestehend aus 1 Boden mit Gitterlüftung, Varroaschieber, 4 Zargen, 1 Deckel, Abdeckfolie, 1 Absperrgitter, 40
Rächen, ca. 3 kg Mittelwände reicht für ca. 40 Rähmchen.
1 Imkerschleier mit Jacke oder Bluse, am besten mit slipbarem Schleier, 1 Paar gelbe Gummihandschuhe (Baumarkt), 1 Smoker und Rauchstoff, Stockmeißel, Abkehrbesen,
Wabenzange
Für die Honigernte: Alle notwendigen Geräte können bei rechtzeitiger Reservierung von unserem Zeugwart geliehen werden
Die Bienen
Das wichtigste sind wohl die Bienen und vor allem die Entscheidung, mit wieviel Bienenstöcken fange ich an. Ich glaube eine gute Anfangszahl sind 2-3 Bienenvölker, mit der Tendenz steigend. Und
wenn dich dann das „Bienenfieber“ gepackt hat, musst Du dir irgendwann die Frage stellen: „Wieviel Völker kann ich in meiner Freizeit realistisch gut versorgen?“
Bei uns im Verein werden Neuimker mit zusätzlichem Fachwissen „versorgt“. Monatl. Versammlung,Probeimkern und Fachvorträge.
Antrags-Formular ausfüllen und bitte an einem unserer Vereinstreffen vorbei bringen, damit man sich auch mal persönlich kennen lernt!
Falls Sie auch Bienen im MTK haben:
Bienenstandortmeldung ausgefüllt und unterschrieben per Mail an veterinaeramt@mtk.org
und anixdorf@outlook.com
Jede natürliche und juristische Person kann Mitglied werden. Der Vorstand kann fördernde Mitglieder aufnehmen. Über den schriftlichen Antrag entscheidet der Vorstand. Bei Ablehnung ist der Vorstand nicht verpflichtet dem Antragsteller den Grund dafür bekannt zu geben.
Die Mitglieder haben die Pflicht den Verein nach Kräften in jeder Weise zu unterstützen und im Besonderen auf die Vereinszwecke hinzuwirken.
senden an: Veterinaerwesen@mtk.org und enibas@web.de
Achtung, auch das Ab- und Anwandern "von einem Ort zum Andern" muss angezeigt werden, bitte also auch Stände abmelden, welche nicht mehr existieren!
Der An- und Verkauf von Bienen ist immer mit einem Standortwechsel der Völker verbunden. Meist wird damit auch eine Kreisgrenze überschritten. Damit ist eine
Gesundheitsbescheinigung nach § 5 der BienSeuchV erforderlich.
Wichtig:
Es wird im Februar der Vereinsbeitrag 2025 per Lastschrift von Euch eingezogen. Der Beitrag für unseren Verein in Höhe von 17 EUR bleibt unverändert bestehen.
Zuzüglich zum Mitgliedsbeitrag werden noch Beiträge für den LHI und DIB, so wie der Versicherung abgebucht! Siehe:
Schlüssel zu den abgebuchten Beiträgen-Stand 02.01.2017
LHI – Landesverband Hessischer Imker
DIB - Deutscher ImkerBund
Als Verein und Betreiber der Website Imkerverein-Badsoden.de möchten wir ausdrücklich darauf hinweisen,
dass im Verein Fotos der Vereinsaktivitäten zur Veröffentlichung auf der Homepage und in der Regionalzeitung geschossen werden.
Wir beziehen uns hier auf den § 23 KUG
Auszug:
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
Ein Widerspruch muss schriftlich bei unserem Vorstand erfolgen!